Am 28. März 1849 setzte die deutsche Nationalversammlung die Paulskirchenverfassung in Kraft. Nach Vorstellung der Mehrheit der Nationalversammlung sollte der preußische König Friedrich Wilhelm IV. (1795-1861) an der Spitze des künftigen kleindeutschen Nationalstaates stehen. Doch lehnte der preußische König zunächst verklausuliert und am 29. April 1849 offen die Wahl zum Kaiser wie auch die Reichsverfassung ab. Gemäß seinem Selbstverständnis hätte Friedrich Wilhelm IV. eine Wahl nur aus dem Kreis der Fürsten, aber niemals durch ein demokratisch gewähltes Parlament akzeptiert. Gleichwohl hatten bis Mitte April insgesamt 28 deutsche Klein- und Mittelstaaten Reichsverfassung und Kaiserwahl anerkannt. In Stuttgart war es Justizminister Friedrich Römer (1794-1864) im Zusammenspiel mit den Volksvereinen am 25. April 1849 mit großer Mühe gelungen, König Wilhelm I. (1781-1864) zur Annahme der Verfassung zu bewegen.
Nach der Ablehnung der Kaiserkrone ging die Nationalversammlung am 4. Mai mit einem Beschluss in die Offensive, mittels dessen sie sämtliche deutsche Regierungen, Landtage, Gemeinden und nicht zuletzt das Volk dazu aufforderte, die Reichsverfassung zur Geltung zu bringen. Die Art und Weise, wie dies erfolgen sollte, war letztlich unklar. Wie im März 1848 sollte eine Volksbewegung, jetzt zu Gunsten der Reichsverfassung, initiiert werden. Zugleich schrieb die Nationalversammlung Wahlen für den 15. Juli aus, ein erster deutscher Reichstag sollte am 22. August 1849 zusammentreten. Zum gleichen Zeitpunkt sollte das Oberhaupt des größten Staates, der bis dahin die Reichsverfassung anerkannte, als Reichsstatthalter an die Spitze des Deutschen Reichs treten.
Zum Zeitpunkt dieses Beschlusses hatte bereits ein Auszehrungsprozess der Nationalversammlung eingesetzt. So riefen Österreich, dann Preußen, Sachsen und Hannover, die die Reichsverfassung ebenfalls nicht anerkannten, ihre Abgeordneten zurück. Die Abberufung der Deputierten war zwar ein Rechtsbruch. Da es sich aber bei vielen Abgeordneten um Beamte handelte, konnten die entsprechenden Staaten jedoch erheblichen Druck auf ihre Parlamentarier ausüben. Aber auch unter den verbliebenen Abgeordneten kam es zu Resignation und Meinungsverschiedenheiten: Denn inzwischen war es zunächst in Sachsen, kurz darauf in der Pfalz und in Baden im zeitlichen Umfeld des Aufrufs der Nationalversammlung vom 4. Mai zu Aufständen gekommen. Es stellte sich die Frage: Dienten diese Aufstände tatsächlich der Durchsetzung der Reichsverfassung oder nicht vielmehr, was von den Fraktionen der rechten Mitte vermutet und zugleich klar abgelehnt wurde, der Schaffung einer republikanischen Ordnung? Am 10. Mai verabschiedete die Nationalversammlung, in der durch die zahlreichen Austritte immer stärker die linke Seite des Hauses die Überhand gewann, eine Resolution, die den Einmarsch der Preußen in Dresden zur Niederschlagung des sächsischen Aufstands scharf verurteilte.
Auch mit der provisorischen Zentralgewalt, der kurzzeitig existierenden Regierung des Deutschen Reichs 1848/49, stand die Nationalversammlung inzwischen im Konflikt. Der Reichsverweser Erzherzog Johann (1782-1859) hatte nach dem Rücktritt Heinrich von Gagerns (1799-1880) am 10. Mai ein hochkonservatives Kabinett ohne jeden Rückhalt in die Nationalversammlung berufen. Die Nationalversammlung warf der provisorischen Zentralgewalt nunmehr vor, sie weigere sich, die Reichsverfassung durchzuführen, auch habe sie versäumt, die Erhebungen zugunsten der Reichsverfassung zu unterstützen und Friedensbrechern – konkret den Regierungen, die die Anerkennung der Reichsverfassung verweigerten – entgegenzutreten. Dementsprechend erfolgte am 19. Mai ein Beschluss, der auf die Absetzung der provisorischen Zentralgewalt zielte. In der Folge legten 65 Abgeordnete der liberalen Casinofraktion ihr Mandat nieder. Hatten im vergangenen Jahr regelmäßig knapp 450 Abgeordnete an den Sitzungen teilgenommen, so setzte die Nationalversammlung Ende Mai das Quorum für die Beschlussfähigkeit auf zunächst 150, später auf 100 Abgeordnete herunter. Das Parlament wurde nun stark durch Abgeordnete der drei demokratischen Fraktionen Westendhall, Deutscher Hof und Donnersberg dominiert. Zugleich stellte sich auch die Frage, inwiefern eine solch dezimierte Versammlung für die gesamte Nation sprechen konnte. Zudem musste befürchtet werden, dass die Nationalversammlung in Frankfurt durch die Interventionsarmeen zur Niederschlagung der Aufstände in der Pfalz und in Baden zersprengt werden könnte.
Unter diesen Voraussetzungen beschloss die Nationalversammlung am 30. Mai mehrheitlich den Umzug nach Stuttgart; dieser lag nahe, da Württemberg das einzige Königreich war, das die Reichsverfassung anerkannt hatte. Tatsächlich erlaubte der württembergische Justizminister Römer am 6. Juni 1849 der Nationalversammlung, im Stuttgarter Landtag zusammenzukommen. In seinem Tagebuch schildert der sächsische Abgeordnete Emil Adolph Roßmähler (1806-1867) den zunächst herzlichen Empfang durch die Stuttgarter Bürgerwehr, die beim Einzug der Abgeordneten in das Landtagsgebäude Spalier stand. Zudem erhielten die Abgeordneten in Stuttgart eine ganze Reihe von Vertrauenserklärungen aus dem ganzen Land.
Hatte Römer an der Sitzung vom 6. Juni noch selbst teilgenommen, so verschlechterten sich die Beziehungen zwischen der württembergischen Regierung und der Nationalversammlung in den nächsten Tagen massiv. Denn die Nationalversammlung fasste nach Ansicht des württembergischen Kabinetts gleich in ihrer ersten Sitzung im Stuttgarter Landtag eine Reihe extremer Beschlüsse: So erklärte sie die provisorische Zentralgewalt für abgesetzt und setzte an deren Stelle als neue Exekutive eine fünfköpfige Reichsregentschaft ein, der u. a. der Stuttgarter Rechtsanwalt August Becher (1816-1890) angehörte. Außerhalb des Parlaments erhielt die Reichsregentschaft keinerlei Unterstützung. Lediglich die badische Revolutionsregierung erkannte diese an. Vor allem aber weigerte sich der württembergische Reichsgeneral Moritz von Miller (1792-1866), den Befehlen der Reichsregentschaft Folge zu leisten, die darauf zielten, mittels der württembergischen Truppen den Aufständischen in Baden und der Pfalz Unterstützung zukommen zu lassen.
Unter diesen Voraussetzungen war Römer nicht mehr bereit, ein Gastrecht im Landtag zu gewähren. Die Nationalversammlung tagte am 13. Juni in der Bierhalle von August Kolb. Längerfristig wollte sie in der Fritzschen Reithalle zusammentreten, die für die Parlamentssitzungen umgebaut werden musste. Hier kamen die Abgeordneten unter stark improvisierten Bedingungen zusammen. Doch ging es nicht nur um die Frage des Tagungsorts. Aus Sicht Römers war die Reichsregentschaft verfassungswidrig und sogar die Legitimität der Nationalversammlung stellte er in Frage. In dieser sah er nur noch ein Rumpfparlament, in dem keineswegs mehr alle deutschen Staaten vertreten waren, und gerade die größten Bundesstaaten massiv unterrepräsentiert waren. Zudem stellte das Rumpfparlament für Römer lediglich eine Parteiversammlung dar, einseitig zusammengesetzt aus Vertretern dreier demokratisch gesinnter Parlamentsfraktionen – einmal abgesehen von wenigen fraktionslosen Abgeordneten, die aber bereits zuvor in Frankfurt regelmäßig mit der Linken gestimmt hatten.
Ein Vorgehen des württembergischen Ministeriums gegen das Rumpfparlament rückte näher, nachdem Preußen am 14. Juni seine militärische Hilfe im Falle eines Konflikts mit dem Rumpfparlament angekündigt hatte, was der Drohung mit einem militärischen Einmarsch gleichkam. Das Ministerium Römers hatte sich bislang konsequent für einen friedlichen Reformkurs auf der Basis der konstitutionellen, möglicherweise parlamentarischen Monarchie eingesetzt und jeden gewaltsamen republikanischen Umsturz abgelehnt. Nunmehr aber drohte das Land in einen Bürgerkrieg verwickelt zu werden, den Römer unbedingt verhindern wollte. Daher verbot Römer am 17. Juni weitere Zusammenkünfte der Abgeordneten. Den formalen Anlass hierfür bildete ein zuvor ergangener Beschluss der Nationalversammlung, in dem diese die Aushebung einer Volkswehr bestehend aus allen Männern zwischen 18 und 50 Jahren zu ihrem Schutz dekretiert hatte.
Auf Anregung von Ludwig Uhland (1787-1862), der als Fraktionsloser dem Rumpfparlament angehört hatte, zogen die Abgeordneten unter Führung ihres Präsidenten Wilhelm Loewe-Calbe (1814-1886), Uhlands und Albert Schotts (1782-1861) trotz Verbots am 18. Juni um 15 Uhr zur Fritzschen Reithalle und wurden an der Ecke Hohe Straße/Lange Straße (heute Leuschnerstraße 15) durch württembergisches Militär mit angedeuteten Säbelhieben versprengt, nachdem zuvor Präsident Loewe-Calbe durch Trommelwirbel daran gehindert worden war, eine Erklärung abzugeben. Anschließend demolierte das Militär das Mobiliar in der Fritzschen Reithalle, während sich die Abgeordneten ins Hotel Marquardt zurückzogen, wo sie ein Protokoll über den als Sprengung des Rumpfparlaments in die Geschichte eingegangenen Vorgang erstellten.
Die Stuttgarter Bevölkerung hatte sich im Übrigen weitgehend passiv verhalten und die Abgeordneten lediglich verbal unterstützt. Auch weigerte sich die Bürgerwehr gegen die Delegierten vorzugehen, griff aber ebenso wenig zu deren Gunsten ein. Ausmärsche aus den Räumen Kirchheim unter Teck sowie Freudenstadt nach Stuttgart, um der Nationalversammlung zur Hilfe zu kommen, waren unkoordiniert und scheiterten rasch.
Auf nationaler Ebene bedeutete die Sprengung des Rumpfparlaments in Verbindung mit der Niederschlagung der badischen Mairevolution das Ende der Revolution von 1848/49. Anders dagegen in Württemberg: Zwar konnten die Demokraten in der württembergischen Abgeordnetenkammer, die das Vorgehen Römers mehrheitlich billigten, keine Anklage der Regierung durchsetzen. Gleichwohl setzte das Kabinett Römer seinen innenpolitischen Reformkurs zunächst fort, ja in den folgenden eineinhalb Jahren traten noch drei Verfassunggebende Landesversammlungen zusammen, in denen – am Ende vergeblich – um die Schaffung einer neuen Rechtsordnung in Württemberg auf der Basis der Grundrechte und der Paulskirchenverfassung gerungen wurde.